Messen finden nach dem Lockdown wieder statt. Doch stellt dies, nach den pandemiebedingten Absagen, alle Verantwortlichen vor besondere Herausforderungen. Vor allem ist nun darauf zu achten, dass diese wichtigen Business-Plattformen unter Einhaltung der geltenden Hygiene und Abstandsregeln durchgeführt werden können.
Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 grundsätzlich nicht stattfinden dürfen. Die Information über diese Beschlusslage hat aber zuletzt auch bei unseren Partnern zu Missverständnissen geführt, da die Kategorie Großveranstaltung ausdrücklich nicht das Thema Messen betrifft. Denn bei den von der aktuellen Verordnung betroffenen Großveranstaltungen handelt es sich überwiegend um Veranstaltungen mit Freizeitcharakter, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nur schwer möglich sind. Dazu zählen Volksfeste, Konzerte, Festivals und Fußballspiele vor großem Publikum. Das hatten Bund und Länder aber auch bereits in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Am 17. Juni wurde zudem vereinbart, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können.
Deshalb: Die Aussichten stehen gut, dass ab September auch wieder größere Messeveranstaltungen stattfinden dürfen. Zusammen mit einigen unserer Kunden arbeiten wir daher derzeit an einem passenden Konzept zur Zielgruppenansprache anlässlich der Frankfurter Buchmesse, die -sollte sie wie geplant stattfinden- in diesem Jahr wahrscheinlich ein anderes Erscheinungsbild haben wird. Durchdachte Konzepte sind gerade jetzt zwingend notwendig um Fach- und auch Privatbesucher angemessen aufzufangen.
Hier ein aktueller Überblick des Verbandes der deutschen Messewirtschaft über die Regelungen der Länder zu diesem Thema.
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