Notwendige Genehmigungen für Promotionaktionen

Um eine Promotion in Deutschland oder Österreich durchführen zu dürfen, benötigt man fast immer eine Genehmigung.
ST-PROMOTIONS kennt die unterschiedlichen Voraussetzungen, die es für die Erteilung einer Genehmigung geben kann.
Grundsätzlich ist in Deutschland eine Genehmigung erforderlich, wenn man eine öffentliche Veranstaltung durchführt, aber auch für eine private Veranstaltung, die die Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte, benötigt man eine behördliche Genehmigung.
Findet die Promotion Indoor statt, muss die Promotionaktion in der Regel durch den Betreiber oder Besitzer der Location genehmigt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Konstellationen, die sich auch je nach Kommune und Bundesland unterscheiden können, in denen man für eine Promotion eine Genehmigung benötigt.

Neben der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner bestimmt auch die Art der Promotion den Aufwand, der für eine Einholung einer Genehmigung anfällt.

So benötigt man für eine Veranstaltung, bei der Alkohol ausgegeben werden soll, eine Konzession nach Gaststättenrecht. Wird bei einer Promotion laute Musik gespielt, ist eventuell eine Genehmigung nach Immissionsschutzrecht vonnöten. Ebenso ist bei Nutzung fremder Musik bei einer öffentlichen Veranstaltung zu beachten, dass hier ein Lizenzvertrag mit der GEMA vorliegen muss.

Für On-Street Promotions benötigt man eine Sondernutzungsgenehmigung nach Straßenverkehrsrecht oder bei privaten Grundstücken die Genehmigung des Eigentümers, sollen Fotoaufnahmen gemacht werden ist auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu achten.

Wir von ST-PROMOTIONS kennen die unterschiedlichen Ansprechpartner und Formalien, um auch rechtlich eine einwandfreie Durchführung der von Ihnen geplanten Promotionaktionen zu gewährleisten.

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